Mag. Robert Schwarz ist Ihr Rechtsanwalt für Grund- und Grenzstreitigkeiten in Gmünd im Waldviertel

Wenn der Streit unter Nachbarn so weit fortgeschritten ist, dass Hilfe von außen benötigt wird, dann sind wir als professionelle Berater zur Seite. Der häufigste Grund für Streitigkeiten unter Nachbarn ist der Verlauf von Grundstücksgrenzen. Ausgelöst wird die Auseinandersetzung oft von vermeintlichen Kleinigkeiten, wenn zum Beispiel ein Nachbar einen Baum pflanzt und der andere Nachbar der Meinung ist, dass dieser Boden bereits zu seinem Grundstück gehört oder er sich vom Baum gestört fühlt.

Die Lösung: ein Eintrag in das Grenzkataster

Im Grenzkataster werden Grundstücksgrenzen eingetragen und lassen sich so ein für alle Male eindeutig festlegen. Trotzdem nehmen nur wenige Grundstücksbesitzer diese Möglichkeit in Anspruch – nur etwa 14 % der Grundstücke in Österreich sind derzeit dort festgelegt. Die Eintragung in das Grenzkataster ist aufwändig: Das Grundstück wird vermessen, sämtliche Anrainer sind zu laden und die Eintragung wird verhandelt. Im Zuge der Verhandlung können Nachbarn Einspruch erheben. Oftmals bleibt einem Grundstücksbesitzer der Gang vor ein Gericht nicht erspart. In solchen Fällen beraten wir Sie und stehen als Ihr Rechtsanwalt an Ihrer Seite.

Bei Grund- und Grenzstreitigkeiten ist guter Rat gefragt – lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt Mag. Robert Schwarz beraten und vertreten.

Mag. Robert Schwarz – Ihr Rechtsanwalt für Grund- und Grenzstreitigkeiten in Gmünd im Waldviertel

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.