Ihr Anwalt für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht in Gmünd im Waldviertel

Bei Schäden unterscheidet man zwischen materiellen Schäden, beispielsweise Sachschäden oder Reparaturschäden, und immateriellen Schäden, zum Beispiel Schmerzensgeld. Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht betrifft Schäden, die zu Ihrem Nachteil führen. Das umfasst beispielsweise Schäden nach einem Unfall oder durch eine unterbliebene Leistung eines Vertragspartners.

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Das Gewährleistungsrecht wird dann in Anspruch genommen, wenn Verträge abgeschlossen, aber nicht eingehalten werden. Dies betrifft vor allem Leistungen – sowohl Waren als auch Dienstleistungen – die Mängel aufweisen. In unserer Kanzlei beraten wir Sie über Ihre Rechte, darüber, wie Sie Ihr Geld zurückverlangen können oder ob der Vertragspartner seine Leistung verbessern muss. Mit unserer kompetenten Beratung wissen Sie, welcher Schaden ersatzfähig ist und wie Sie Ersatz für den entstandenen Schaden erhalten.

Als Anwalt für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht bin ich Ihr kompetenter und erfahrener Berater. Ich nehme mir ausführlich Zeit, um Ihren Fall kennenzulernen und eine optimale Strategie zu finden.

Mag. Robert Schwarz – Ihr Anwalt für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht in Gmünd im Waldviertel