Mag. Robert Schwarz ist Ihr Rechtsanwalt für Liegenschaftsverträge in Gmünd im Waldviertel

Als Experten für Liegenschaftsverträge sind wir Ihr Ansprechpartner bei Angelegenheiten im Rahmen des Liegenschafts- und Immobilienrechts. Zu unseren Aufgaben gehören die Errichtung, die grundbücherliche Durchführung und die Treuhandabwicklung bei Liegenschaftsverträgen.

Ihr Partner bei Liegenschaftsverträgen: Mag. Robert Schwarz

Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu der finanzierenden Bank auf und leiten alle Schritte ein, die notwendig sind, um eine Liegenschaft von Lasten freizustellen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Errichtung von Liegenschaftsverträgen zur Verfügung, genauso wie für eine grundbücherliche Eintragung von Pfandrechten, für die Errichtung von Vereinbarungen bezüglich der Einräumung von Belastungs- oder Veräußerungsverboten oder von Wohnungsgebrauchsrechten. 

Kontaktieren Sie uns im Falle eines Liegenschaftskaufs bzw. –verkaufs. Wir überprüfen oder erstellen für Sie professionelle Vereinbarungen und beraten und unterstützen Sie mit unserem Know-how im Bereich des Liegenschaftsrechts.

Mag. Robert Schwarz – Ihr Rechtsanwalt für Liegenschaftsverträge in Gmünd im Waldviertel

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.